Für wen?
Grundsätzlich eröffnet sich das Angebot der Wohnhilfe für jeden Erwachsenen, der aktuell in seiner alltäglichen Lebensbewältigung Schwierigkeiten hat. Die Hilfe zum selbstständigen Wohnen richtet sich hauptsächlich an Menschen, die infolge ihrer seelischen Erkrankung mittel- oder längerfristig in ihrer eigenständigen Lebensführung beeinträchtigt sind und freundliche Unterstützung auf dem Weg zu einer möglichst selbstständigen Alltagsgestaltung wünschen.
Die seelische Erkrankung ist bestenfalls fachärztlich bescheinigt, damit die Anerkennung psychischer Krankheitsbegriffe gesichert ist.
Rechtlich verhält es sich so, dass die Kosten für die Wohnhilfe entweder vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe übernommen werden, eine Eigenbeteiligung ansteht oder selbst dafür aufgekommen wird. Dies ist einkommensabhängig. Geprüft werden Kostenübernahme, -beteiligung oder
-beitrag durch den Landschaftsverband Rheinland - kurz LVR. Ebenso ist der LVR für die Qualitätssicherung und Kontrolle der Arbeit im Bereich der ambulanten Wohnhilffe zuständig. Da die Antragstellung zu unserer alltäglichen Arbeit gehört, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen routiniert dabei zu helfen. Sie müssen lediglich die notwendigen Unterlagen dafür bereitstellen.
Regional richtet sich das Angebot an das Stadtgebiet Köln, also an alle, die in Köln wohnhaft sind und der Wohnhilfe bedürfen. Die Unterstützung basiert auf Freiwilligkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit. Zudem sollte die Wohnung eigenständig angemietet sein oder ein Übergang zu einer eigenen Wohnung steht kurz bevor (zum Beispiel Auszug aus dem Elternhaus, Übergang von Wohnheim zur ambulanten Wohnform, aus der Obdachlosigkeit heraus in eine eigene Wohnung finden etc.).